Veröffentlicht: 14.01.2019 18:09 Uhr | Lesedauer: 1 Minuten
Widersprechen Sie dem Rechnungsabschluss ihrer Bank oder Sparkasse mit folgendem Text:
- Jedenfalls nach römischen Recht -
Das wussten schon die alten Römer und die Väter des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von 1900
Nutzen Sie unser Musterschreiben als Vorlage, um die Zinsberechnung Ihrer Bank anzufechten:
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